Unter Diättherapie versteht man eine auf die Bedürfnisse des »erkrankten« Menschen abgestimmte Therapie und Ernährung. Eine diättherapeutische Maßnahme (Diättherapie § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet sein und wird meist von den Krankenkassen bezuschusst.
• Gastrointestinale Beschwerden allgemein
• Divertikulitis, Divertikulose
• CED Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
• Prä- und Postoperative Beratung und Betreuung nach Bauchoperationen
• Ernährung bei Krebs, Krebserkrankungen
• Untergewicht, Mangelernährung
• Palliative Betreuung Ernährung
Das Formular zur Verordnung einer Diättherapie können Sie über den Link herunterladen:
Download des Formulars Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (pdf, 184 KB)
Lassen Sie es von Ihrem Arzt ausfüllen und kontaktieren Sie gerne vorab Ihre Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme.
Ernährungsberatung richtet sich in erster Linie an Menschen, bei denen keine akute Erkrankung vorliegt, die eine besondere Ernährung erfordert. Sie richtet sich an diejenigen, welche Ihren Ernährungszustand und Allgemeinzustand weiter verbessern wollen.
Für diese Maßnahme ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Dennoch beteiligt sich ein Großteil der Krankenkassen im Rahmen des § 20 SGB V an den Kosten. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Abweichungen je nach Krankheitsbild / Indikation nach vorheriger Absprache möglich.